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   OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - VI-U (Kart) 10/05   

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https://dejure.org/2005,8092
OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - VI-U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2005,8092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.09.2005 - VI-U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2005,8092)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. September 2005 - VI-U (Kart) 10/05 (https://dejure.org/2005,8092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Untersagung der Nutzung von SIM-Karten zum Betrieb von Mobilfunktelefonen in so genannten GSM-Wandlern im Rahmen eines Überlassungsvertrags; Auslegung eines Vertrages hinsichtlich der Gestattung einer Verwendung von SIM-Karten zur Einsetzung in ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 166; ; BGB § 305 b; ; GWB § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; ; GWB § 20 Abs. 1 1. Alt.; ; GWB § 20 Abs. 1 2. Alt.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Endkundenvertrages zur Nutzung von SIM-Karten zu Zwecken des SIM-Boxing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Nutzung von SIM-Karten als GSM-Wandler erlaubt

  • beck.de (Leitsatz)

    GSM-Wandler

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Nutzung von SIM-Karten als GSM-Wandler erlaubt

Papierfundstellen

  • MMR 2006, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2005 - U (Kart) 7/05

    GSM-Gateway I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - U (Kart) 10/05
    Dies wurde vom Senat in einem den Parteien bekannten ähnlich gelagerten früheren Verfahren bereits ausführlich dargelegt (Urteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05).

    a) Hinsichtlich des nationalen Kartellrechts ist zunächst festzustellen, dass die Beklagte zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfügt (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 7; Senatsurteil vom 24.3.2004 - VI-U (Kart) 35/03 Umdruck Seite 10/11).

    Diese Verwendung unterscheidet sich nämlich hinreichend von der streitgegenständlichen Benutzung durch die Klägerin, so dass es an der Tatbestandsvoraussetzung der Gleichartigkeit fehlt (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 8/9).

    Diese ist allerdings sachlich gerechtfertigt, was der Senat bereits früher festgestellt hat (Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 10/11).

    Insofern fehlt es bereits an einer Tätigkeit der Klägerin auf einem vor- oder nachgelagerten Markt im Verhältnis zur Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 12).

    Dem steht auch nicht die von der Klägerin angeführte EuGH- Entscheidung "British Telecommunications" entgegen, wie der Senat bereits früher festgestellt hat (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 13).

  • LG Köln, 16.12.2004 - 88 O (Kart) 50/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - U (Kart) 10/05
    Die Klägerin beantragt deshalb, unter Aufhebung des am 16.12.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az.: 88 O (Kart) 50/04, die Beklagte zu verurteilen, die von ihr der Klägerin überlassenen 179 T-D.-Karten, deren Rufnummern (MSISDN) aus der Anlage K 9 zur Klageschrift ersichtlich sind, (wieder) zu aktivieren und der Klägerin auf diese Weise zu ermöglichen, die auf die Mobilfunkkarten jeweils aufgeladenen Guthabenbeträge zur Herstellung von Mobilfunkverbindungen zu verwenden sowie die Neuaufladung der Karten zuzulassen.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03

    Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.09.2005 - U (Kart) 10/05
    a) Hinsichtlich des nationalen Kartellrechts ist zunächst festzustellen, dass die Beklagte zwar über eine marktbeherrschende Stellung verfügt (vgl. Senatsurteil vom 18.5.2005 - VI U (Kart) 7/05 Umdruck S. 7; Senatsurteil vom 24.3.2004 - VI-U (Kart) 35/03 Umdruck Seite 10/11).
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